Gebot des fairen Verhandelns
Enorme Bedeutung bei Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht
Mit einer Entscheidung vom 07.02.2019 (6 AZR 75/18) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass es insbesondere vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages das Gebot des fairen Verhandelns gibt. Dieses Gebot bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Drucksituation schaffen darf, die eine freie und überlegte Entscheidung der Beschäftigten über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erheblich erschwert. Wird das Gebot des fairen Verhandelns verletzt, entsteht ein Schadenersatzanspruch. Dieser Anspruch hat letztendlich zur Konsequenz, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht.