Ausgleich der Höchstarbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage
Urlaubs- und Feiertage dürfen nicht als Ausgleichstage mit der Höchstarbeitszeit verrechnet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 09.05.2018 klargestellt (8 C 13.17). Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird zur Sicherung des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern unter anderem die zulässige Höchstarbeitszeit geregelt. Arbeitgebern wird dadurch die Pflicht auferlegt, die vorgegebenen Regelungen, insbesondere der Arbeitszeit der Arbeitnehmer, […]