Neue Regelung Arbeitsbedingungen
Seit dem 31.07.2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1152 mit dem Stichwort Arbeitsbedingungenrichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 31.07.2022 in nationales Recht umsetzen. Für das Gesetz in Deutschland gibt es bisher einen Entwurf der Regierung. Ab August werden daher weitere Vertragsbedingungen in Arbeitsverträge aufgenommen werden müssen. Für bestimmte Arbeitsbedingungen werden Mindestanforderung formuliert. Dies gilt in Bezug auf die Probezeit, Mehrfachbeschäftigung, die Planbarkeit der Arbeit, zur Änderung von Arbeitsformen (Teilzeit/Vollzeit) und Pflichtfortbildungen. Verwendete Vertragsmuster sind dieser neuen Rechtslage dann anzupassen. Dies ist deshalb wichtig, da erstmalig Verstöße Bußgelder zur Konsequenz haben können. Das Gesetzgebungsverfahren mit konkreten Konsequenzen beobachte ich und werde weiter berichten.